
Das haben wir uns vorgenommen:
Die Umsetzung der Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) steht im Fokus: Dazu geben wir eine Grundsatzerklärung ab und richten einen angemessenen internen und externen Beschwerdemechanismus ein. Wir verfolgen hierbei einen präventiven Ansatz mit kontinuierlichem Monitoring und Anpassungen bei Veränderungen. Das bereits bestehende Risikomanagementsystem wird ergänzt und durch die regelmäßige Durchführung von nachhaltigkeitsbezogenen Risikoanalysen gestützt werden. Unsere Konzerngesellschaften führen regelmäßig Risiko-Assessments und Compliance-Schulungen durch. Bis Ende 2022 setzen wir alle Anforderungen und Maßnahmen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz um.