Indikator
Name
Bemerkung
Information
102-16
Werte, Grundsätze, Standards und
Verhaltensnormen
Die Körber AG in ihrer Gesamtheit hat sich einen Compliance Kodex gegeben.
102-17
Verfahren zu Beratung und Bedenken in
Bezug auf die Ethik.
Wichtige Fragen zur Nachhaltigkeitsorientierung im Vorstand des Unternehmens
werden jeweils anlassbezogen diskutiert und entschieden.
102-18
Führungsstruktur
Die Körber AG wird von einem Vorstand geführt, der vom Aufsichtsrat gewählt wird.
Er besteht zurzeit aus 5 Personen. Alle operativen Aufgaben sind
einem Vorstandsmitglied zugeordnet. Ein Aufsichtsrat überwacht die Geschäftstätigkeit
des Vorstands, bestellt neue Mitglieder des Vorstands und beruft gegebenenfalls
Vorstandsmitglieder ab.
102-19
Delegation von Befugnissen
Im Vorstand Vorstandsmitglied Erich Hoch (COO/CTO)
102-20
Zuständigkeit auf Vorstandsebene für
ökonomische, ökologische und soziale
Themen
Im Vorstand Vorstandsmitglied Erich Hoch (COO/CTO)
102-21
Dialog mit Stakeholdern zu ökonomischen,
ökologischen und sozialen Themen
Siehe Abschnitt 'Collaborate'
102-22
Zusammensetzung des höchsten Kontrollorgans
und seiner Gremien
Aufsichtsrat
102-23
Vorsitzender des höchsten Kontrollorgans
Herr Richard Bauer
102-24
Nominierungs- und Auswahlverfahren für das
höchste Kontrollorgan
Vorstandsbefassung; Das Nominierungs- und Auswahlverfahren des Aufsichtsrats der
Körber AG ist in der Satzung geregelt. Er besteht aus 12 Personen. Sechs Mitglieder
des Aufsichtsrats werden bestimmt durch die Körber Stiftung als Alleingesellschafterin
(Anteilseignervertreter) und sechs Vertreter werden gewählt nach Mitbestimmungsgesetz
(Arbeitnehmervertreter).
102-25
Interessenkonflikte
Die Regelungen des Aktiengesetzes werden eingehalten. Es liegen keine Interessenskonflikte
vor.
102-26
Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Festlegung
von Zielen, Werten und Strategien
Die Regelungen des Aktiengesetzes werden eingehalten. Der Aufsichtsrat berät und
kontrolliert den Vorstand.
102-29
Identifizierung und Umgang mit ökonomischen,
ökologischen und sozialen Auswirkungen
Erfolgt über das Risikomanagement. Wesentliche ökonomische Risiken werden in der
jährlichen Risikoinventur identifiziert und ein Risikobericht an den Aufsichtsrat gegeben.
Dabei werden auch ökologische und soziale Risiken betrachtet insofern sie zu
ökonomischen Risiken führen können. Damit sind die gesetzlichen Pflichten erfüllt.
102-30
Wirksamkeit der Verfahren zum Risikomanagement
Vorstandsbefassung sowie Risikobericht an den Aufsichtsrat.
102-31
Überprüfung der ökonomischen, ökologischen
und sozialen Themen
Regelmäßige Vorstandsbefassung 1-mal jährlich; ad hoc Risiken (z.B. Corona)
werden im Vorstand/erweiterten Vorstand behandelt.
102-32
Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Freigabe vom Vorstand und Aufsichtsrat
102-33
Übermittlung kritischer Anliegen
Vorstandsbefassung
102-34
Art und Gesamtanzahl kritischer Anliegen
Es sind keine Risiken erkennbar, die den Fortbestand gefährden
könnten. Der Konzern kann die identifizierten Risiken durch definierte
Maßnahmen erfolgreich bewältigen.